GEMA
Jeder hat schon mal von dieser Institution gehört - der GEMA ! Für uns Musiker ist sie eine extrem wichtige Einrichtung, hilft sie doch dem einen oder anderen seine wirtschaftliche Existenz zu sichern. Da jedoch nach wie vor auch in Musikerkreisen viel Unklarheit über Funktion und Aufgaben dieser Einrichtung herrscht und immer wieder Gerüchte und Halbwahrheiten, mitunter auch Falschmeldungen (mitunter von Gegnern der GEMA) verbreitet werden, möchten wir hier an dieser Stelle informieren. Gerade diejenigen von euch, die sich dem Gitarrenspiel bzw. der Musik professionell oder halbprofessionell widmen möchten, sollten sich mit diesem Thema gut auseinandersetzen! Denn - Unwissenheit kostet viel Geld, dass man mit dem richtigen Hintergrundwissen u.U. hätte verdienen können.
Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (so der ausführliche Namen) ist im Grunde genommen nichts anderes als eine Inkassogesellschaft für musikalische Urheber (Komponisten und Textdichter) und Verleger, womit auch bereits die 3 Kurien benannt sind. Der vermeintliche Urheberrechtsschutz durch diese Institution tritt in Deutschland bereits per Gesetzeskraft an. D.h. nicht die Meldung eines Titels an diese Gesellschaft schützt einen Titel, sondern ein Werk ist automatisch per Gesetz geschützt, wenn jemand eine eigenständige Melodie bzw. einen eigenstündigen Text verfasst hat. (Freilich kann es für einen Streitfall nie schaden sich ggf. Beweise für die eigene Urheberschaft eines Titels zu sichern.)
Da aber nicht jeder Urheber überprüfen kann, ob z.B. sein Werk im Radio gespielt oder von einer Band live gespielt wird, treten professionelle Künstler meist ihre Wahrnehmungsrechte an diese Institution ab und diese übernimmt dann das Inkasso (also die Inzahlungnahme der zu zahlenden Gebühren für die Nutzung eines Werkes) und schüttet den entsprechenden Anteil (abzüglich eines Verwaltungsprozentsatzes) an den oder die Urheber bzw. anteilig an deren Verlage aus.
Arten der Mitgliedschaft
Die GEMA unterscheidet drei Arten von Mitgliedschaften:
1, angeschlossene Mitglieder
2, außerordentliche Mitglieder
3, ordentliche Mitglieder
Die erste Gruppe von Mitgliedern bildet den größten Mitgiederkreis, die ordentlichen Mitgieder bilden die kleinste und zugleich einflussreichste Gruppe, denn nur sie sind auch tatsächlich stimmberechtigt, wenn es um Änderungen in der Satzung (etwa zu Ausschüttungsmodi und anderem) geht.
Um diesem "erlauchtem Zirkel" von Mitgliedern beizutreten, muss man jedoch über ein bestimmtes Tantiemen-Aufkommen (Tantiemen sind die Ausschüttungen an Urheber durch Nutzung deren Werke...) über einen bestimmten Zeitraum verfügen und mindestens 5 Jahre außerordentliches Mitglied gewesen sein.
Um die außerordentliche Mitgliedschaft zu erlangen muss man seine kompositorischen und textdicherlichen Fähigkeiten nachweisen, z.B. anhand von Partituren oder Textproben. Genauere Informationen gibt die Homepage der Einrichtung (siehe auch Links unten...)
Da auch innerhalb dieser Organisation teilweise sehr kontrovers diskutiert wird und in Teilen regelrechte "Verteilungskämpfe" (um Ausschüttungsregelungen, die mal mehr die eine mal mehr die andere Gruppe von Urhebern begünstigt...) stattfinden, lohnt es sich ein eigenes Bild zu machen und sich verschiedenste Informationen einzuholen. Jedenfalls ist die GEMA eine maßgebliche Einrichtung für Musiker, die auch in der Politik und Wirtschaft lautstark für die Interessen der Musiker eintritt. Dass es innerhalb der Mitglieder viele Diskussionen und Kontroversen gibt, steht wieder auf einem anderen Blatt, auch dass es Regelungen gibt, die von einer breiten Masse der Mitglieder (die aber nicht stimmberechtigt ist, weil eben "nur" außerordentliche und angeschlossene Mitglieder...) eher abgelehnt wird.
Es gibt also reichlich Diskussionsbedarf - nichtsdestotrotz eine extrem wichtige Einrichtung für uns Musiker !
Weitere Infos in Kürze und unter diesem Link:
www.tunesdayrecords.de/Wissen/GEMA.htm
Zudem Informationen: